Der Verein ``Trucker for Kids Active e.V.

Ziel & Zweck vom Verein Trucker-for-Kids-Active ist die Förderung des Funktionstrainings

Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in

Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparats angezeigt sein.

Unser Tätigkeitsfeld

Tanzgruppe 90%
Sport und Reha 70%
Lip - und Lymphödem 80%
Fitness 60%

Rehabilitationssport & Funktionstraining

Ziel des Funktionstrainings

Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. Funktionstraining fördert umfassend die funktionale Gesundheit von Personen mit rheumatischen und Muskuloskelettalen Erkrankungen und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens-und Verhältniseffekte ab. Es fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms durchzuführen, z. B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten auf eigene Kosten.

Funktionstraining wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) der Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

Rehabilitationssport und Funktionstraining werden indikationsgerecht von dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin verordnet. Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte werden Rehabilitationssport und Funktionstraining bei Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Arzt oder die Ärztin der betreffenden Rehabilitationseinrichtung verordnet.

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

In unserem Verein werden die Sportgruppen betreut von:

Slaven Mostovac – Übungsleiter Rehabilitationssport & Funktionstraining

Portfolio Slaven Mostovac:

ÜL Rehabilitationssport Fachrichtungen: Psychiatrie, Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie, Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Einschränkung.

ÜL Funktionstraining,

Physikopraktiker,

Heilpraktiker Psychotherapie in Ausbildung

Rehabilitationssport & Funktionstraining

Rehabilitationssport kommt grundsätzlich für alle Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen in Frage und bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport die Leistungsfähigkeit zu verbessern, den Auswirkungen von Behinderungen zu begegnen sowie den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen. Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die ärztlich verordnete und im Gesetz verankerte Leistung „Rehabilitationssport“ dient der Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit, stärkt das Selbstbewusstsein und motiviert zu einem eigenverantwortlichen, lebensbegleitenden Sporttreiben.

Fachrichtungen:

Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie, Geistige Behinderung, Psychiatrie.

Gruppen z.B.:

Sport bei Lungenerkrankungen,

Sport für Wirbelsäulengeschedigte,

Sport für Schlaganfall-Betroffene,

Sport für Parkinson-Betroffene,

Sport für Osteoporose,

Sport für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Einschränkung, Sport für Krebs-Betroffene,

Sport für Herz-Kreislauf-Erkrankte,

Sport für Diabetes,

Sport für Psychisch erkrankte Menschen.

Um einige Schwerpunkt-Gruppen zu nennen!

Ziel, Zweck und Inhalt des Rehabilitationssports

Rehabilitationssport kommt für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken. Rehabilitationssport fördert umfassend die funktionale Gesundheit und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab. Es fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports, sportlich ausgerichteter Spiele und bewegungstherapeutischer Inhalte ganzheitlich auf die Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

Nach § 64 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch

„ … ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, …. „